Vorbemerkungen zu Abschnitt 3 („Begriffe“)
Abschnitt 3 der ÖNORM enthält Begriffsdefinitionen, die unverzichtbar zum Verständnis der gesamten ÖNORM, insbesondere der Abschnitte 5 bis 12, sind. Diese Begriffsdefinitionen werden gemäß 5.1.1 mit Vereinbarung der ÖNORM auch Vertragsbestandteil.
Die im Kommentar enthaltenen Erläuterungen der Definitionen werden auf Grund des engen Zusammenhangs mit den anderen Abschnitten der ÖNORM zum Teil an anderer Stelle ergänzt.
