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Zusatzvereinbarung Funktionszulagenangestellte zur Gleitzeit-BV? Massiv rückwirkende Auswirkungen? - OGH 26.6.2024, 9 ObA 31/24k

73. LfgOktober 2024

23.4.9.Nr.3

§ 29 ArbVG
§ 865 Abs. 5 ABGB
§ 879 ABGB
§ 1016 ABGB
§ 4b AZG
§ 44 DO.A
§ 59 Abs. 3 DO.A

1. Das ArbVG enthält keine besonderen Vorschriften über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Es gilt daher allgemeines Vertragsrecht nach ABGB, soweit dem nicht die Besonderheiten der Betriebsvereinbarung entgegenstehen.

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