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zu § 64e BRWO Wahlvorstand

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Wahlvorstand

1083
(1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Zentraljugendvertrauensrates ist ein Wahlvorstand zu bestellen. Der Wahlvorstand besteht aus mindestens zwei Jugendvertrauensratsmitgliedern und einem vom Zentralbetriebsrat zu entsendenden Zentralbetriebsratsmitglied.

Seite 511

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