Nicht nur im materiellen Zivilrecht ist die Schädigermehrheit von besonderer Bedeutung, auch im praktischen Verfahren, im Zivilprozess, sind spezielle Regelungen für Mehrheiten auf der Schädigerseite gegeben und zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sollen nun an dieser Stelle allgemeine überblicksartige Ausführungen zur Schädigermehrheit im Prozessrecht folgen, um diese Thematik auch von der zivilverfahrensrechtlichen Seite kurz zu beleuchten.

