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Während der Untersuchungshaft (Nimmervoll)

Nimmervoll3. AuflMärz 2018

X. Während der Untersuchungshaft

1. Verbreiterung der Entscheidungsgrundlagen für das Gericht

Das Gericht kann – soweit dies zur Entscheidung über einen Antrag auf Verhängung oder Fortsetzung der Untersuchungshaft aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderlich ist – weitere Ermittlungen durch die Kriminalpolizei anordnen oder von Amts wegen vornehmen (§ 105 Abs 2 erster Satz).

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