vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VIII. Befugnisse

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Wie bereits ausgeführt, unterscheidet das SPG unterscheidet in den §§ 32 ff SPG zwischen zwei verschiedenen Arten von Befugnissen, die den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Aufgabenbesorgung zur Verfügung stehen: den allgemeinen und den besonderen Befugnissen.



Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!