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Vierter Abschnitt: Anbringen (Brennsteiner/Kovacs)

Brennsteiner/Kovacs11. AuflJänner 2021

Eingaben an Behörden werden als Anbringen bezeichnet. Anbringen sind grds schriftlich einzubringen.

Viele Anbringen müssen von Gesetzes wegen bestimmte Formerfordernisse und inhaltliche Erfordernisse erfüllen. Fehlt zumindest eines, so ist verpflichtend ein Mängelbehebungsverfahren durchzuführen. Die Partei erhält so die Möglichkeit, die Mängel zu beheben.

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