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Dritter Abschnitt: Parteien und deren Vertreter (Brennsteiner/Kovacs)

Brennsteiner/Kovacs11. AuflJänner 2021

Abgabepflichtige, Parteien und deren Vertreter haben im Abgabeverfahren bestimmte Rechte und Pflichten. Eine Partei darf gewisse Anträge stellen und hat Rechtsanspruch auf Entscheidungen der Abgabenbehörden.

Die Partei muss rechts- und handlungsfähig sein. Rechtsfähigkeit bedeutet, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Handlungsfähigkeit bedeutet, sich durch eigenes Handeln berechtigen und verpflichten zu können.

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