Abgabepflichtige, Parteien und deren Vertreter haben im Abgabeverfahren bestimmte Rechte und Pflichten. Eine Partei darf gewisse Anträge stellen und hat Rechtsanspruch auf Entscheidungen der Abgabenbehörden.
Die Partei muss rechts- und handlungsfähig sein. Rechtsfähigkeit bedeutet, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Handlungsfähigkeit bedeutet, sich durch eigenes Handeln berechtigen und verpflichten zu können.

