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VI. Abschluss des Vergleiches

Aigner1. AuflFebruar 2022

A. Parteienvereinbarung

1. Vertragsschluss und Form

Rechtsgeschäftliche Privatautonomie – als Ausdruck des allgemeinen Freiheitsprinzips883883 Zum allgemeinen Freiheitsprinzip und zur allgemeinen Handlungsfreiheit F. Bydlinski, System und Prinzipien 148 f; vgl etwa auch Wolf/Neuner, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts12 (2020) 100 ff. – bedeutet die Möglichkeit, frei und selbstbestimmt durch Erklärung seines Willens bestimmte (bindende) Rechtsfolgen (auf welche der [erklärte] Wille gerichtet ist) in Geltung zu setzen;884884 F. Bydlinski, System und Prinzipien 149; ders, Privatautonomie und objektive Grundlagen des verpflichtenden Rechtsgeschäftes (1967) 126 f. Siehe zB auch Riedler in Schwimann/Kodek, ABGB Praxiskommentar5 § 859 Rz 2; Bollenberger/P. Bydlinski in Koziol/Bydlinski/Bollenberger, Kurzkommentar ABGB6 § 863 Rz 1; Rummel in Rummel/Lukas, Kommentar ABGB4 § 859 Rz 22 ff. sei es durch Begründung neuer oder auch durch Disposition über bereits bestehende Rechte bzw Pflichten. Als Vertrag885885 Eingehend bei III.B.1: vollkommen zweiseitig verpflichtender Vertrag. unterliegt der Vergleich dem Konsensprinzip.886886 Zu diesem F. Bydlinski, System und Prinzipien 149.

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