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Vergehen

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Gem § 17 StGB sind alle strafbaren Handlungen, die kein → Verbrechen sind, Vergehen. Das bedeutet, Vergehen sind alle strafbaren Handlungen, die weder mit lebenslanger noch mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind.



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