Gem § 17 StGB sind alle strafbaren Handlungen, die kein → Verbrechen sind, Vergehen. Das bedeutet, Vergehen sind alle strafbaren Handlungen, die weder mit lebenslanger noch mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind.
Gem § 17 StGB sind alle strafbaren Handlungen, die kein → Verbrechen sind, Vergehen. Das bedeutet, Vergehen sind alle strafbaren Handlungen, die weder mit lebenslanger noch mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind.
