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Vergleich

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

kann gerichtlich oder außergerichtlich vereinbart werden. Schriftliche außergerichtliche Vergleiche sind zu vergebühren mit 1 % (wenn die Rechtsstreitigkeit anhängig ist) bzw mit 2 % (wenn die Rechtsstreitigkeit nicht anhängig ist) (§ 33 TP 20 GebG).

Seite 327

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