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V. Zivilrecht für Gesundheitsberufe

Andreaus1. AuflJuli 2015

Das Zivilrecht, auch als Privatrecht bezeichnet, erfasst das menschliche Leben in vielfältiger Weise. Dazu zählen etwa die Regelungen über die rechtliche Fähigkeit der Person (z.B. Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit), die Persönlichkeitsrechte (Freiheit, körperliche Unversehrtheit), die Regelungen über die Familie (z.B. Eherecht, Verhältnis zwischen Eltern und Kindern), über die schuldrechtlichen Beziehungen von Personen (z.B. Kauf, Schenkung, Dienstvertrag, Schadenersatz, …) udgl.

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