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IV. Verwaltungsrecht für Gesundheitsberufe

Andreaus1. AuflJuli 2015

Das Verwaltungsrecht umfasst jene Normen, die weder dem Zivilrecht noch dem Strafrecht angehören und vorrangig die Hoheitsverwaltung betreffen. Im Verwaltungsrecht werden jene Bereiche geregelt, in denen sich der Staat ein Regelungs- und Kontrollrecht vorbehält.

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