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V. Verfassungsrechtliche Erörterungen:Wissenschaftsfreiheit an Hochschulen (Hartmann)

1. AuflMärz 2008

Ausgangspunkt der folgenden Erörterungen zum Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit, das in Österreich in Art 17 StGG und in Deutschland in Art 5 Abs 3 Z 1 GG festgeschrieben ist, sind zwei Judikate, die aufgrund von Verfassungsbeschwerden beim österreichischen VfGH und beim deutschen BVerfG ergangen sind: das VfGH-Erkenntnis vom 11.6.2003, VfSlg 16.879, sowie das BVerfG-Erkenntnis vom 26.10.2004 zu 1 BvR 911/00, 1 BvR 927/00, 1 BvR 928/00. In beiden Fällen geht es grundlegend um die Frage, welche verfassungsrechtlichen Gebote für die Ausgestaltung der Universitätsorganisation aus dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ableitbar sind. Es wird zu untersuchen sein, ob die in den obigen Judikaten angegriffenen Vorschriften sowie einzelne Bestimmungen aus dem UG 2002 dem aus dem Grundsatz der Wissenschaftsfreiheit herzuleitenden Maßstab betreffend hochschulbezogene Organisationsregelung genügen.

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