Beiden Judikaten liegen Verfassungsbeschwerden zugrunde, die sich gegen Vorschriften reformierter Hochschulgesetze oder daraus erwachsende Maßnahmen für die universitäre Organisationsstruktur richten. Anhand der Entscheidungen werden die wesentlichen Fragestellungen zu den Zusammenhängen zwischen Universitätsorganisation und dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit analysiert.

