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V. Restitution/Wiederaufnahme/Revision (Wiebecke/Stooß/Schifferl)

Wiebecke/Stooß/Schifferl3. AuflJuni 2024

Beweismittel

Urkunden

1695
Es gibt Fälle, in denen eine Partei erst nach der Fällung des Schiedsspruchs entscheidende Beweismittel auffindet, die während des Verfahrens nicht vorgelegt werden konnten. Weiter sind Konstellationen denkbar, in denen die Entscheidung des Schiedsgerichts durch eine Straftat beeinflusst oder erwirkt worden ist, zB bei Einreichung einer gefälschten Urkunde.35173517Allgemein zu der Problematik: Poudret/Besson, International Arbitration2 Rn 843.

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