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VI. Nichtigkeit eines Schiedsspruchs (Wiebecke/Stooß/Schifferl)

Wiebecke/Stooß/Schifferl3. AuflJuni 2024

Schiedsgutachten

Schiedsspruch

1701
Ein als Schiedsspruch bezeichnetes Dokument muss nicht zwingend ein Schiedsspruch sein. Der Mangel kann sich auf den Inhalt (zB Ausspruch einer Ehescheidung) oder auf die Form (zB Anmaßung einer Schiedsrichterfunktion) beziehen.35293529 Schlosser in Stein/Jonas, Zivilprozessordnung23 § 1059 Rn 7. Auch wenn ein Schiedsgutachten fälschlicherweise als Schiedsspruch bezeichnet worden ist, kann ein Korrekturbedürfnis bestehen.35303530Eine gerichtliche Klarstellung ist in Deutschland jedoch nicht möglich; qualifiziert das Gericht die angefochtene Entscheidung nicht als formell wirksamen Schiedsspruch, sondern als Schiedsgutachten, weist es den dann unstatthaften Aufhebungsantrag ab; vgl oben Rn 1475; eingehend zum Umgang mit „Scheinschiedssprüchen“ Schröder, SchiedsVZ 2005, 244. Denkbar ist weiter, dass ein Schiedsspruch erlassen wird, obwohl zuvor rechtskräftig gerichtlich festgehalten worden ist, dass ein Schiedsverfahren unzulässig sei.35313531 Huber, SchiedsVZ 2003, 74 mwN.

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