Wo die besonderen geldwäscherechtlichen Risiken digitaler Vermögenswerte zu suchen sind, lässt sich am effektivsten ersehen, durch einen Blick auf die Funktionsweise von Kryptowährungen. Kryptowährungen aus dieser Perspektive sind Digital Assets, die als tauschbare digitale Wertdarstellungen von keiner Zentralbank oder anderen öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden und in der Regel nicht den gesetzlichen Status einer offiziellen Währung besitzen. Ein zentralbankgesicherter „digitaler Euro“ ist keine Kryptowährung, mag es auch technologische Parallelen geben. Lediglich El Salvador hat seit September 2021 Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt und damit die definitorische Grenze überschritten. Neben der wohl bekanntesten Kryptowährung Bitcoin gibt es inzwischen tausende vergleichbarer digitaler Ersatzzahlungsmittel, wie etwa Litecoin, Dash oder Ripple. Gemeinsam ist ihnen die technische Funktionsweise.
