Auf Ebene der Vereinten Nationen entschloss man sich im Jahr 1988 (19.12.1988) zu einer gemeinsamen Definition von Geldwäsche und völkerrechtlichen Verpflichtung gegen diese durch Schaffung nationaler Straftatbestände vorzugehen; das „19. Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen illegalen Handel mit Betäubungsmitteln und psychotropischen Substanzen“, wurde von 87 Staaten unterzeichnet und trat am 11.11.1990 in Kraft. Die gesamtverbindliche Ratifikation für das wiedervereinigte Deutschland erfolgte am 30.11.1993.
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