vorheriges Dokument
nächstes Dokument

V.  Das Verlassenschaftsverfahren (Haunschmidt/Haunschmidt)

Haunschmidt/Haunschmidt7. AuflSeptember 2024

A. Allgemeines

(1) Erbe und Vermächtnisnehmer werden nicht automatisch Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Das Verlassenschaftsvermögen darf nicht eigenmächtig, sondern erst nach Durchführung des gerichtlichen Abhandlungsverfahrens in Besitz genommen werden (§ 797 ABGB).

In Österreich werden jährlich rund 80.000 Verlassenschaftsverfahren durchgeführt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte