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V.1. Vertragsgegenstand

Fischer1. AuflOktober 2021

V.1. Vertragsgegenstand

Wie bereits erwähnt eröffnet sich der sachliche Anwendungsbereich des Übereinkommens überhaupt erst dann, wenn ein Kaufvertrag über Waren vorliegt750750Siehe Kap II.2.1., da das Übereinkommen ausschließlich auf den Kauf beweglicher körperlicher Sachen anwendbar ist:

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