vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kapitel V: Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes

Fischer1. AuflOktober 2021

Wie bei ausschließlich nationalem (österreichischem) Recht unterliegenden Warenkäufen spielt selbstverständlich auch im UN-Kaufrecht die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes eine zentrale Rolle. Der Verkäufer ist grundsätzlich, und insoweit nichts Abweichendes vereinbart ist, zur Lieferung fehlerfreier Ware verpflichtet. Die Ware darf daher grundsätzlich weder Sach- noch Rechtsmängel aufweisen. Im Fall der Mangelhaftigkeit haftet der Verkäufer wie für jede sonstige Vertragsverletzung.748748 Magnus in Honsell (2010) Vorbem 35–44 Rn 1.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!