DOI: https://doi.org/10.37942/9783708342016-012
Stefan HUBER
I. Vorbemerkungen
Dass Querbezüge zwischen Untersuchungsausschüssen und dem Strafrecht durchaus gegeben sind, belegen nicht nur aktuelle Beispiele. Es zeigt sich auch, dass viele Personen, die als Auskunftspersonen in Untersuchungsausschüssen aussagen müssen, in ihrer Vorbereitung spezifisch darauf eingehen wollen, wie sie eine Aussage tätigen können, ohne sich der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung auszusetzen.
