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Teil I: Nichterledigung der Anklage

Steininger7. AuflApril 2019

§ 281 Abs 1 Z 7. „wenn das ergangene Endurteil die Anklage nicht erledigt;“

Literatur:

Bertel, Die Identität der Tat. Der Umfang von Prozessgegenstand und Sperrwirkung im Strafverfahren (1970);

Birklbauer, Der Prozessgegenstand im österreichischen Strafverfahren. Umfang, Grenzen und die Folgen seiner Erledigung (2006);

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