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Teil H: Gesetzwidriges Unzuständigkeitsurteil

Steininger7. AuflApril 2019

§ 281 Abs 1 Z 6. „wenn das Schöffengericht zu Unrecht seine Unzuständigkeit (§ 261) ausgesprochen hat;“

Literatur:

Danek, Neues zur Hauptverhandlung, ÖJZ 2008, 804 ff;

Nimmervoll, Zur Auslegung der gerichtlichen Unzuständigkeitskriterien in der StPO, JSt 2017, 521 ff;

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