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Teil G: Intersubjektiv unvertretbare Urteilsbegründung

Steininger7. AuflApril 2019

§ 281 Abs 1 Z 5a. wenn sich aus den Akten erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der dem Ausspruch über die Schuld zugrunde gelegten entscheidenden Tatsachen ergeben;

...

(2) Die im Abs 1 Z 1a und 5a erwähnten Nichtigkeitsgründe können zum Nachteil des Angeklagten nicht geltend gemacht werden.

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