§ 281 Abs 1 Z 8 (wenn das Endurteil) diese (die Anklage) „gegen die Vorschrift der §§ 262, 263 und 267 überschritten hat;“
§ 345 Abs 1 Z 7. „wenn an die Geschworenen eine Frage mit Verletzung der Vorschrift des § 267 gestellt und diese Frage bejaht worden ist;“
...
