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Teil J: Überschreitung der Anklage

Steininger7. AuflApril 2019

§ 281 Abs 1 Z 8 (wenn das Endurteil) diese (die Anklage) „gegen die Vorschrift der §§ 262, 263 und 267 überschritten hat;“

§ 345 Abs 1 Z 7. „wenn an die Geschworenen eine Frage mit Verletzung der Vorschrift des § 267 gestellt und diese Frage bejaht worden ist;“

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