Wenn das Gericht im Urteil eine unbedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen oder die bedingte Nachsicht einer Freiheitsstrafe widerrufen hat, wird der Strafvollzug angeordnet. Ein Strafvollzug wird auch dann angeordnet, wenn der Verurteilte eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss (etwa weil die verhängte Geldstrafe vom Verurteilten nicht bezahlt wurde). Verurteilte, die sich auf freiem Fuß befinden, werden zum → Haftantritt aufgefordert.

