Notare und Rechtsanwälte sind teilweise berechtigt, teilweise verpflichtet, für Steuern und Abgaben auslösende Rechtshandlungen die daraus resultierende Steuer selbst zu berechnen und dem Finanzamt bekannt zu geben. Diese Selbstberechnungserklärung kann dann eine → Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ersetzen.

