Erster Säumniszuschlag | wenn Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird | 2% |
Zweiter Säumniszuschlag | wenn Abgabe nicht spätestens 3 Monate nach dem Eintritt ihrer Vollstreckbarkeit entrichtet wird | 1% |
Dritter Säumniszuschlag | wenn Abgabe nicht spätestens 3 Monate nach Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet wird | 1% |
Bagatellgrenze:
