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Säumniszuschläge § 217 BAO *)

KapfererJänner 2025

Erster Säumniszuschlag

wenn Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird

2%

Zweiter Säumniszuschlag

wenn Abgabe nicht spätestens 3 Monate nach dem Eintritt ihrer Vollstreckbarkeit entrichtet wird

1%

Dritter Säumniszuschlag

wenn Abgabe nicht spätestens 3 Monate nach Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet wird

1%

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