I Problemstellung
Anlässlich der gemeinsamen Prüfung lohnanhängiger Abgaben (GPLA) werden Selbständige immer wieder in echte Dienstnehmer „umgewandelt“. Die Gebietskrankenkassen (GKK) wie auch die Finanzverwaltung prüfen den Selbständigenstatus streng.1 Finanzämter und Gebietskrankenkassen (GKK) ermitteln den Sachverhalt und entscheiden. Die Entscheidung, ob jemand selbständig ist ergeht rückwirkend. Der Auftraggeber muss im Falle einer Umwandlung bis zu fünf Jahre2 rückwirkend Dienstgeber- und Dienstnehmer-Beiträge abführen.
