I Einleitung1
Mit dem Steuerreformgesetz 2015/20162 ist ab 1.1.2016 die Mindestbeitragsgrundlage in der GSVG-Krankenversicherung auf das Niveau der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze gesenkt worden. Mit der bereits im GSVG vorgesehenen schrittweisen Senkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung wird damit weitgehend die Harmonisierung der Mindestbeiträge für GSVG-Versicherte im Vergleich zum ASVG erreicht. Die Versicherungsgrenzen der Neuen Selbständigen wurden ebenfalls entsprechend angepasst und damit vereinfacht.
