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Die Senkung der Mindestbeitragsgrundlage für GSVG-Versicherte (Neumann)

Neumann1. AuflJuni 2016

I Einleitung11Dieser Beitrag gibt im Wesentlichen die Ausführungen aus dem gemeinsamen Aufsatz mit Ruth Taudes in der ASoK 11/2015 wider: Die Senkung der Mindestbeiträge für GSVG-Versicherte. Neue Mindestbeitragsgrundlagen für Gewerbetreibende und Versicherungsgrenzen für neue Selbständige ab 2016, ASoK 11/15, 430.

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/201622Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016, BGBl I 2015/118. ist ab 1.1.2016 die Mindestbeitragsgrundlage in der GSVG-Krankenversicherung auf das Niveau der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze gesenkt worden. Mit der bereits im GSVG vorgesehenen schrittweisen Senkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung wird damit weitgehend die Harmonisierung der Mindestbeiträge für GSVG-Versicherte im Vergleich zum ASVG erreicht. Die Versicherungsgrenzen der Neuen Selbständigen wurden ebenfalls entsprechend angepasst und damit vereinfacht.

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