I Vorbemerkungen
Gegenstand dieses Beitrags ist die Untersuchung der Rechtsfrage, ob ein Anspruch auf Kostenerstattung gem § 131 ASVG auch bei Inanspruchnahme eines Vertragsarztes besteht. Zu denken ist hierbei an drei verschiedene Fallkonstellationen: die private Inanspruchnahme eines Vertragsarztes außerhalb seiner Ordinationszeiten, die Erbringung von Leistungen im sogenannten kassenvertragsfreien Raum und die Inanspruchnahme eines Vertragsarztes in einem anderen Fachgebiet als jenem, in dem er einen Einzelvertrag mit dem Krankenversicherungsträger abgeschlossen hat.
