Die Landespolizeidirektionen und der Bundesminister für Inneres sind gemeinsam verantwortlich für die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit der Administration von Notrufen und der Koordination von Einsätzen. Dabei können personenbezogene Daten wie Identifikations- und Erreichbarkeitsdaten sowie Sachdaten wie Kfz-Kennzeichen und Daten zum Einsatzort verarbeitet werden. Aufgezeichnete Gespräche im Rahmen der Entgegennahme und Abwicklung von Notrufen müssen nach drei Monaten gelöscht werden, die übrigen Daten nach Beendigung und Evaluierung des Einsatzes, jedoch spätestens nach 18 Monaten. Die Daten können an Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Notrufdienste und andere Stellen weitergegeben werden, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr, zur Hilfeleistung oder zur Verrechnung erforderlich ist.

