Die Sicherheitsbehörden haben als gemeinsam Verantwortliche die von ihnen gemeinsam verarbeiteten Daten zu aktualisieren oder zu korrigieren und zu protokollieren. Namen, Geschlecht, frühere Namen, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift, Namen der Eltern und Aliasdaten können auch von anderen Sicherheitsbehörden aktualisiert oder korrigiert werden. Die Sicherheitsbehörde, die die Daten ursprünglich verarbeitet hat, ist darüber zu informieren. Wenn ein Verfahren endet, muss die Sicherheitsbehörde die Daten, die sie verarbeitet hat, aktualisieren und den Grund für das Ende des Verfahrens angeben. Wenn sich später herausstellt, dass übermittelte personenbezogene Daten unvollständig oder falsch waren, muss die Richtigstellung oder Aktualisierung in allen späteren Auskünften gekennzeichnet werden. Seite 107

