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Pkt 14: Vereine

Maitz1. AuflMai 2018

(Im Sinne des Vereinsgesetzes BGBl. I Nr. 66/2002 in der jeweils geltenden Fassung)

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:

1 Die Versicherung erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der AHVB auf Schadenersatzverpflichtungen aus der

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