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Pkt 15: Feuer- und Wasserwehren

Maitz1. AuflMai 2018

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:

1 Abschnitt B, Z.14, Punkte 1 und 2 EHVB finden sinngemäß Anwendung.

2 Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes:

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