16.2.7.Nr.1
§ 4 Abs. 2 und 5 UrlG
1. Urlaub im Krankenstand hätte keinen Erholungswert. Ein Kranker kann daher wegen seiner Krankheit keinen Urlaub antreten und Krankheit unterbricht den Urlaub.
16.2.7.Nr.1
§ 4 Abs. 2 und 5 UrlG
1. Urlaub im Krankenstand hätte keinen Erholungswert. Ein Kranker kann daher wegen seiner Krankheit keinen Urlaub antreten und Krankheit unterbricht den Urlaub.
