Nebenberufliche notärztliche Tätigkeit – (bedenkliche) FSVG-Pflichtversicherung**Die Autorin dankt az.-Prof. Dr. Christoph Bezemek, B.A., LL.M. (Yale) für kritische Hinweise zu einem Entwurf dieses Beitrags. (Brameshuber)
Mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 201511BGBl I 2015/162, in der Folge „SRÄG 2015“. wurde die Pflichtversicherung von bei gewissen Organisationen nebenberuflich tätigen Notärzten neu geregelt.