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Leihmutterschaft und Minderjährigen-Adoption gleichgeschlechtlicher Paare im Sozialrecht (Eichenhofer)

Eichenhofer1. AuflJuni 2016

I Fragestellung

In vielen – wenn auch nicht allen – Staaten sind Leihmutterschaft und die Minderjährigen-Adoption gleichgeschlechtlicher Paare untersagt. Mutterschaft und Kindschaft als Sozialleistungsfälle scheinen daher in den Sozialrechten aller dieser Staaten, welche ein solches Verbot kennen, nicht die Frage aufzuwerfen, ob sie auch bei Leihmutterschaft und Minderjährigen-Adoption gleichgeschlechtlicher Paare jemals auftreten könnten. Diese Folgerung wäre aber voreilig. Der Schein trügt, dass Leihmutterschaft und Minderjährigen-Adoption gleichgeschlechtlicher Paare durch ein besonderes inländisches Verbot damit für die inländische Rechtsordnung gänzlich ohne Folgen blieben.

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