60.6.1.Nr.2
§ 27 Abs. 2 Z 3 lit. a AlVG
§ 9h DO.B und Anlage 7 (KollV Sozialversicherung)
1. Förderungswürdiger Lohnausgleich iSd Altersteilzeitbestimmungen nach § 27 AlVG liegt nur soweit vor, als Teilzeitentgelt und Lohnausgleich zusammengerechnet die Höchstbeitragsgrundlage nicht übersteigen.

