Kündigungsentschädigung
Als Kündigungsentschädigung wird ganz allgemein jener Schadenersatzanspruch bezeichnet, der bei einer nicht ordnungsgemäßen Beendigung des AV durch den AG gebührt und dazu dient, den AN wirtschaftlich so zu stellen, wie dies bei regelkonformem Ablauf des AV (entweder durch Ablauf der bestimmten Vertragszeit oder durch ordnungsgemäße Arbeitgeberkündigung) der Fall gewesen wäre.
