Lehrlingseinkommen
Lehrverhältnis
Das Lehrverhältnis ist ein AV zum Zwecke der Ausbildung, welches insbesondere durch die Bestimmungen des BAG geregelt wird. Gem § 17 Abs 1 BAG gebührt dem Lehrling ein Lehrlingseinkommen, zu dessen Bezahlung der Lehrberechtigte verpflichtet ist.
