Unter Leistungsentgelt wird eine bestimmte Form der Entgeltleistung des AG verstanden, deren Anfall und Ausmaß sich nach dem Erreichen eines bestimmten Arbeitserfolges richtet (zB Akkord). Rechtsgrundlage derartiger Zahlungen kann der KV, eine BV (§ 96 Abs 1 Z 4 ArbVG bzw in Ausnahmefällen § 100 ArbVG) oder der Einzelarbeitsvertrag sein.
Gesetzliche Sonderregelungen
Akkordarbeit

