Eine Karenzierung (Aussetzung) stellt das Ruhen der wechselseitigen Hauptleistungspflichten aus dem AV während eines bestimmten Zeitraumes dar. Eine Karenzierung kann unterschiedliche Grundlagen haben. Neben einer vertraglichen Vereinbarung gewährt das Gesetz auch einseitige Inanspruchnahmemöglichkeiten der AN aus familiären Gründen. Unter bestimmten Umständen tritt auch eine Ex-lege-Karenzierung ein.

