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Kündigungsentschädigung - Befristete Arbeitsverträge - OGH 26.8.2004, 8 ObS 23/03w

14. LfgFebruar 2005

59.3.3.Nr.2

§ 3 Abs. 3 IESG

1. Der Berechnung des Insolvenz-Ausfallsgeldes sind auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen (nur) die gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfristen unter Bedachtnahme auf die Kündigungstermine und die gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen zugrunde zu legen.

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