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Offene Übertragungsbeträge auf Abfertigung Neu Auch nach späterer Selbstkündigung? - OGH 11.10.2007, 8 ObS 24/07y

23. LfgMärz 2008

59.3.3.Nr.3

§ 1b Abs. 1 und 2 IESG
§ 47 Abs. 3 BMVG (nunmehr BMSVG)

1. § 1b IESG will zur Sicherung aushaftender Übertragungsbeträge nach § 47 Abs. 3 BMVG keine vom Regime des BMVG abweichenden Anspruchsgrundlagen schaffen.

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