59.3.3.Nr.1
§ 3 Abs. 3 IESG
§ 23 Abs. 1 AngG
1. Nach stRsp wird durch das IESG nur der Anspruch auf die gesetzliche Abfertigung, nicht aber auf allfällige darüber hinaus gewährte freiwillige Abfertigungen geschützt.
59.3.3.Nr.1
§ 3 Abs. 3 IESG
§ 23 Abs. 1 AngG
1. Nach stRsp wird durch das IESG nur der Anspruch auf die gesetzliche Abfertigung, nicht aber auf allfällige darüber hinaus gewährte freiwillige Abfertigungen geschützt.
