51.1.3.Nr.5
§ 38 Abs. 1 AngG
§ 1336 Abs. 2 ABGB
1. Der Eintritt eines materiellen Schadens ist keine Voraussetzung für den Verfall einer Konventionalstrafe, wenn diese der Befestigung übernommener Vertragspflichten dient.
51.1.3.Nr.5
§ 38 Abs. 1 AngG
§ 1336 Abs. 2 ABGB
1. Der Eintritt eines materiellen Schadens ist keine Voraussetzung für den Verfall einer Konventionalstrafe, wenn diese der Befestigung übernommener Vertragspflichten dient.
