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Kap 34. Speditions- und Lagergeschäft

Roth/Fitz2. AuflSeptember 2006

1. Die Transportgeschäfte - Überblick

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a) Rechtsquellen. Unter dem Begriff der Transportgeschäfte werden mehrere, im UGB eigenständig geregelte Geschäftstypen zusammengefasst: das Frachtgeschäft (§§ 425-450) als transportrechtlicher Grundtatbestand, das Speditionsgeschäft (§§ 407-414), das im sachlichen Zusammenhang mit dem Gütertransport stehende Lagergeschäft (§§ 416-424) und, für Österreich von zu vernachlässigender Bedeutung und deshalb hier nicht behandelt, das Seefrachtrecht als Kernbereich des Seehandelsrechts (5. Buch des UGB). Damit nicht genug, wird die Rechtslage aber noch weiter kompliziert durch Sonderregelungen außerhalb des UGB für bestimmte Verkehrswege des Transports einerseits (zB Eisenbahnbeförderungsgesetz = EBG, Luftverkehrsgesetz = LuftVG, Binnenschifffahrtsgesetz = BinnSchG), für den internationalen Transport andererseits, wie zB Abkommen über den internationalen Schienen- (COTIF mit der Anlage CIM 1980) oder Luftverkehr (Warschauer Abkommen). Besondere Erwähnung unter den Regelwerken der zuletzt genannten Art verdient das Übereinkommen über Beförderungsverträge im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), da es gemäß § 439a UGB in seiner jeweils geltenden Fassung auch auf rein innerstaatliche, österreichische Beförderungen anzuwenden ist. Nicht genannt sind damit die speziellen Regelungen für die Personenbeförderung (zB KraftfahrlinienG 1952), die hier außer Betracht bleiben sollen.

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